Ausbildung

Ihre Zukunft als Justizvollzugsfachwirt/-in beginnt hier!
  • Ihre Ausbildung im Justizvollzug!

Ihr beruflicher Start in den Justizvollzug

Ihr beruflicher Weg in den Justizvollzug beginnt bei uns! Denn wenn Sie auf der Suche nach einer wertvollen und abwechslungsreichen Ausbildung sind, sind Sie bei uns genau richtig. Hier stehen nicht nur herausfordernde Jobs im Fokus, sondern auch eine vielseitige, erstklassige Ausbildung!

Unsere Ausbildung bietet eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Laufbahn im Justizvollzug. Egal, ob Sie eher technisch oder sozial versiert sind – wir bieten eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten!

Die Ausbildung

  • Ablauf der Ausbildung
  • Inhalte der Ausbildung
  • Die Ausbildung dauert zwei Jahre und gliedert sich in: die berufspraktische Einführung in der Einstellungsanstalt (1 Monat), den Grundlehrgang am Bildungsinstitut des nds. Justizvollzuges (ca. 3,5 Monate), die berufspraktische Ausbildung in Justizvollzugsanstalten (ca. 14 Monate), und den Fachlehrgang am Bildungsinstitut des nds. Justizvollzuges (ca. 3,5 Monate). Am Ende der Ausbildung legen die Anwärter/-innen eine Laufbahnprüfung ab. Sie besteht aus vier schriftlichen Prüfungsarbeiten und einem mündlichen Teil. Die bestandene Laufbahnprüfung berechtigt, die Berufsbezeichnung „Justizvollzugsfachwirtin“ oder „Justizvollzugsfachwirt“ zu führen.

  • Die Anwärter/-innen werden in der Ausbildung in die wesentlichen Aufgaben und Arbeitsabläufe sowie die anzuwendenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eingeführt.

    In der fachtheoretischen Ausbildung werden folgende Fächer unterrichtet: Vollzugspraxis, Psychologie, Kriminologie, Straf- und Strafprozessrecht, Bürgerliches Recht, Verwaltungsrecht, Vollzugsverwaltung, Öffentliches Dienstrecht, Pädagogik, Staats- und Verfassungsrecht, Sport, Berufsspezifische Konfliktbewältigung und Selbstverteidigung.

Das bringen Sie mit:

Um die Ausbildung zum/zur Justizvollzugsfachwirt/-in zu absolvieren, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Staatsangehörigkeit

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU oder bestimmter anderer Länder nachweisen können.

  • Alter

    Sie sind am Einstellungstag mindestens 20 Jahre alt und haben das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet. Für Soldatinnen und Soldaten gelten besondere Regelungen.

  • Abschluss

    Sie haben erfolgreich eine Realschule besucht oder die Hauptschule und eine Berufsausbildung oder eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erfolgreich abgeschlossen.

  • Keine Vorstrafen

    Sie sind bisher nicht durch ein Gericht verurteilt worden.

  • Verfassungstreue

    Sie identifizieren sich mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

  • Gesundheitliche Eignung

    Sie sind körperlich in der Lage, den Beruf bis zum regulären Dienstende auszuüben.

Weitere Informationen

Erfahren Sie alles Wissenswerte rund um den Beruf Justizvollzugsfachwirt/-in.

Stellenangebote

Bewerben Sie sich initiativ!

Noch nicht das Richtige gefunden? Dann bewerben Sie sich einfach trotzdem und überzeugen Sie uns in Ihrer Initiativbewerbung von Ihnen – wir freuen uns immer über neue Talente!